Organisatorisches - Verkehrskonzept
Als „Fussgängerzone“ gelten das Areal um die Schulhäuser, das Gemeindezentrum und das Tscharnerhaus, die Hauptstrasse zwischen Nr. 22 und 28, sowie der unterste Teil der Dorfstrasse bis Nr. 3.
Für den offiziellen Verkehr gibt es eine „Fahrverbotszone“. Die Abschrankungen mit der Tafel „Fahrverbot“ gelten für folgende Strassenabschnitte:
Hauptstrasse 20 – 22
Hauptstrasse 30 – Lettenstrasse
Dorfstrasse 3 – Trottenackerstrasse
Käsereistrasse ab Steinackerstrasse bis Käserei
Unterdorfstrasse von der Badistrasse bis zur Hauptstrasse
Anwohner können diese Abschnitte selbstverständlich befahren (bitte mit der nötigen Vorsicht). Die gesperrten Abschnitte werden von den Marktfahrern benützt, um die Waren aus- und einzuladen und um Fahrzeuge zu parkieren. Wir bitten zu beachten, dass keine Ein- und Ausfahrten versperrt werden. Ein freier Korridor für die Blaulichtorganisationen muss zu jederzeit gewährleistet sein.
Alle übrigen Strassen sind gemäss Signalisation befahrbar. Der Durchgangsverkehr wird über Wängi umgeleitet.
Die Postautohaltestelle “Post Stettfurt“ befindet sich in dieser Zeit an der Kreuzung Freudenberg / Dorfstrasse.
Volg und Coiffeur, Gamper Gemüsebau und andere Geschäfte sind für Kundschaft auch am Samstag mit dem Auto erreichbar.
Wir danken für Ihr Verständnis.